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Sukzessivnießbrauch,steuerliche Folgen,§ 14 BewG

Ein Mehrfamilienhaus wurde vor 20 Jahren von der Mutter auf den Sohn unter Zurückbehalt des Nießbrauchs übertragen. Jetzt überträgt der Sohn auf seine Kinder, ebenfalls unter Einräumung des Nießbrauchsrechts. Die Mutter lebt noch. Wer ist der Berechtigte, dessen Kapitalwert in der Schenkungsteuererklärung zum Abzug kommt? Die Mutter, die bis zu ihrem Ableben weiterhin das alleinige Nießbrauchsrecht innehat, oder der Sohn als Eigentümer und Schenker? Oder besteht ein gemeinsames Nutzungsrecht?
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