Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Erbauseinandersetzung,Grunderwerbsteuer

Eine Mutter von vier Kindern verstirbt. Da kein Testament verfasst wurde, erhalten gemäß der gesetzlichen Erbfolge ihre vier Kinder je 1/4 des Nachlasses. Der Nachlass besteht aus einem Aktienportfolio im Wert von 1 Mio. € sowie zwei Immobilien. Die Immobilie A wird mit einem Wert von 200.000 € veranschlagt, während für die Immobilie B mithilfe des Ertragswertverfahrens ein Wert von 400.000 € angesetzt wird. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung soll die Immobilie B mit 600.000 € bewertet und allein dem Kind A zugeordnet werden. Variante 1 Kind A erhält die Immobilie B zu 100 % sowie den gesetzlichen Nachlassanteil von 1/4 am Aktiendepot und an Immobilie A. Als Ausgleich erhalten die Geschwister B, C und D von Kind A jeweils eine Ausgleichszahlung von je 150.000 €. Variante 2 Kind A erhält nur Immobilie B zu 100 %. Das restliche Vermögen erhalten die Geschwister B, C und D sowie eine Ausgleichszahlung von Kind A in Höhe von je 50.000 €. Frage: Welcher Wert (400.000 € oder 600.000 €) ist in der Erbschaftsteuer für Immobilie B maßgeblich und warum? Ist eine Aufteilung des Nachlasses wie in Variante 1 und in Variante 2 beschrieben möglich? Handelt es sich in einem solchen Fall um einen grundsteuerpflichtigen Verkauf oder um eine Zuordnung des Nachlasses?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen