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Vermächtnis,Steuerentstehung,Erfüllung

Alleinerbe ist mit einem Grundstücksvermächtnis beschwert, der Erbfall trat am 01.01.2021 ein, das Vermächtnis wurde erst zwei Jahre später erfüllt bzw. die Grundstücksübertragung. Ist es richtig, dass der Alleinerbe das Vermächtnis zum Stichtag der Besteuerung (Todestag) mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Wert und der Vermächtnisnehmer ebenfalls zum Stichtag der Besteuerung (Todestag) mit diesem Wert das Vermächtnis zu besteuern hat?
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