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Erbschaftsteuer,Familienheim,Eigennutzung

Unsere Mandantin hat am 30.12.2022 eine Eigentumswohnung von ihrem Vater geerbt, in die sie selbst einziehen wird. Aufgrund der von der Regierung festgesetzten Sanierungsauflagen für Gebäude will unsere Mandantin vor Einzug alle Renovierungen so durchführen, damit diese Auflagen erfüllt sind. Da es schwierig ist, Handwerker zu bekommen, wird sich die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist für den Einzug in ein geerbtes Gebäude von sechs Monaten nicht einhalten lassen. Die Steuerbefreiung soll nicht verloren gehen. Gibt es aufgrund des Handwerkermangels und der neuen Auflagen für Gebäudesanierung schon längere Fristen für den Einzug in ein geerbtes Gebäude? Reichen auch Nachweise aus, dass man sich sofort bemüht hat, die Sanierungsmaßnahmen durchzuführen?
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