Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundbesitzbewertung,Vergleichswertverfahren,§ 182 BefG

Fraglich ist, ob ein Einspruch gegen den von Finanzamt im Vergleichswertverfahren festgesetzten Grundbesitzwert Erfolg haben könnte. Sachverhalt: Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus. Todestag ist der 16.10.2022. Das Finanzamt hat das Vergleichswertverfahren angewandt und Vergleichswertfaktoren laut Grundstücksmarktbericht verwendet. Konkrete Vergleichspreise liegen uns nicht vor. Das Grundstück wurde zum 30.03.2023 mit einem Kaufpreis über dem Vergleichspreis veräußert. Der Wert laut Sachwertverfahren ist deutlich unter dem des Vergleichswerts/Kaufpreises. Folgende Angaben beziehen sich auf das Jahr 2022 (Jahr der Erbschaft): Dem Grundstücksmarktbericht zufolge wurden im gesamten Kreis 1.309 Grundstücke veräußert. Davon waren 185 Grundstücke mit Reihenmittelhäusern bebaut (wie das vererbte). In der Stadt des Grundstücks kam es zu insgesamt 137 Veräußerungen. Im Schnitt wurden somit 137 x 185 / 1.309 = 19,36 Reihenmittelhäuser in der Stadt des Grundstücks veräußert. Dass es tatsächlich vergleichbare Grundstücke bei den Veräußerungen gab, kann nicht beurteilt werden. Kann, insbesondere unter Berücksichtigung des Verkaufs und dem BFH-Urteil II R 14/20 vom 24.08.2022, ein Einspruch auf Anwendung des Sachwertverfahrens mangels Vergleichsobjekten Erfolg haben?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen