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Kettenschenkung,Voraussetzungen,§ 7 ErbStG

An einem bebauten Grundstück ist die Mutter mit 50 % und deren beiden Söhne zu jeweils 25 % beteiligt. Wert des Grundstücks beläuft sich auf rd. TEUR 800. Nun soll Sohn 1 von seinen 25 % die eine Hälfte auf die Mutter und die andere Hälfte auf den Vater übertragen (1. Urkunde). Danach soll die Mutter 12,5 % vom Gesamtgebäude an den Ehemann übertragen (2. Urkunde). Zum Schluss übertragen die Mutter ihren gesamten Anteil und der Ehemann seinen gesamten Anteil an Sohn 2 (3. Urkunde). Alle Übertragungen sollen an einem Termin in getrennten Urkunden vorgenommen werden. Frage: Werden die Übertragungen schenkungssteuerlich entsprechend anerkannt, oder liegen Kettenschenkungen vor mit der Folge, dass eine Schenkung unter Brüdern angenommen wird?
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