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Schenkungsteuer,Feststellungserklärung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, im Mai 2023 wurde dem Finanzamt für Erbschaftsteuer eine Schenkung von Grundbesitz (Mehrfamilienhaus, Garagen usw.) angezeigt. Daraufhin erfolgte die Bekanntgabe einen Freistellungsbescheides über die Schenkungsteuer auf den Stichtag mit folgendem Inhalt: "Der Erwerb des Sohnes bleibt nach meiner Prüfung steuerfrei". Kann trotzdem noch eine Anforderung einer Erklärung zur Festelllung des Grundbesitzes durch das Belegenheitsfinanzamt in Zukunft erfolgen? Evtl. bei weiteren zukünftigen Schenkungen? Vielen Dank Herbert Wilms
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