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Schenkungsteuer,Kaufvertrag,Gemischte Schenkung

Unser Mandant hat im Jahr 2021 ein Grundstück von seiner Mutter erworben. Grundlage war ein Gutachten aus dem Jahr 2016 mit einem Verkehrswert von 345 T€. Gewollt war ein Verkauf wie unter fremden Dritten. Das Finanzamt hat im Rahmen der Überprüfung, ob eine teilweise Schenkung vorliegt, einen Wert von 610 T€ im Jahr 2021 festgestellt. Hauptursache der Abweichung war ein im Gutachten falsch angesetzter Liegenschaftszins und ein Zahlendreher bei der Flächenberechnung. Unser Mandat und seine Mutter gingen von einem vollständigen Kaufpreis und einem Erwerb wie unter fremden Dritten aus. Gibt es Rechtsprechung, die im vorliegenden Fall aufgrund der gewollten Vertragsgestaltung eine Schenkung „verneint“?
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