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Substanzwert,Wegfall,Pensionsrückstellung

Der Gesellschafter ist im August 2021 verstorben. Es wird für den Substanzwert die Bilanz zum 31.12.2020 herangezogen und zeitanteilig der Gewinn 2021. Im Jahresgewinn 2021 ist die Auflösung der Pensionsrückstellung aufgrund des Todes enthalten. Wird der Jahresgewinn um diesen Ertrag korrigiert, da es sich um einen außerordentlichen Ertrag handelt und dieser erst „eine Sekunde“ nach dem Tod entsteht?
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