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Gesellschaftsverträge zw. Angehörigen,Abweichende Grundbucheintragung

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Ehepaar hat durch Gesellschaftsvertrag eine Innengesellschaft gegründet und darin festgelegt, dass die Ehefrau am Vermögen der Gesellschaft zu 10% und der Ehemann zu 90% beteiligt ist. Insbesondere gehören zum Vermögen auch Grundstücke. Aus den Grundbüchern ergeben sich hierbei andere Eigentumsverhältnisse. So ist z.B. bei einem Grundstück der Ehemann als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen, bei einem anderen Grundstück ist die Ehefrau alleinige Eigentümerin. Die Beteiligungsverhältnisse an der Innengesellschaft stimmen also nicht mit den Eigentumsverhältnissen überein. Für Erbschaft- und/oder Schenkungssteuerliche Fragen soll mit diesem Gutachten geklärt werden, ob Grundbuchrecht vor Gesellschaftsrecht geht. Mit anderen Worten: Sind die Beteiligungsverhältnisse der Innengesellschaft relevant oder die tatsächlich im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse? Bei Bedarf kann der Gesellschaftsvertrag zur Innengesellschaft als pdf-Dokument nachgereicht werden. Mit freundlichen Grüßen B. Robertson
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