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Kettenschenkung,Gestaltungsmissbrauch

Gibt es bei einer Kettenschenkung (von der Stiefoma an den Stiefvater und im Anschluss an den Stiefenkel) Probleme in Hinblick auf folgende Themen: - Gestaltungsmissbrauch - Haltefristen (vor zweiter Schenkung) - sonstige Probleme die dazu führen können, dass am Ende unser Mandant (Stiefenkel) nicht 400.000 FB, sondern ggf. nur 200.000 FB erhält? Ergänzung zum Sachverhalt: Die Mutter von unserem Mandanten hatte neu geheiratet (Stiefvater)
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