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Vertrag zugunsten Dritter,Zuwendender

Der verwitwete Großvater ist verstorben; Erbe werden laut Testament der Sohn (Wohnung 1 und 2) und seine Schwester (Wohnung 3); Zur Nutzung der Freibeträge Vater-Töchter sollen die Wohnung 1 und 2 gleich an die drei erwachsenen Töchter des Sohnes übertragen werden; nach dem Testament aus 1999 gab es noch einen Nachtrag in 2012. Die Erben legen den Nachtrag übereinstimmend dahingehend aus, dass es sich um die Anordnung von Vorausvermächtnissen an die Erben handelt, wobei - analog zum Testaments - Ersatzvermächtnisnehmer die jeweiligen Abkömmlinge der Vermächtnisnehmer, mehrere je unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, sind. Als Abfindung für die Ausschlagung des Vermächtnisses räumen die Töchter dem Vater den Nießbrauch und der Mutter einen aufschiebend bedingten Nießbrauch ein. Die zivilrechtliche Zulassung dieser Auslegung des Testamentes soll laut Notar so in Ordnung sein. Somit soll der Sohn (Vater der drei Töchter) den Nießbrauch an der Wohnung 1 und 2 erhalten und die Ehefrau (Mutter der drei Töchter) einen aufschiebend bedingten Nießbrauch (aufschiebende Bedingung ist das Ableben des Ehemannes), wobei die Zuwendung des Nießbrauchs an die Mutter im Verhältnis vom Vater an diese (seine Ehefrau) als schenkungsweise Zuwendung erfolgt. Ist die Einräumung des Nießbrauchs an die Mutter steuerlich als Schenkung vom Vater an diese anzusehen oder als Schenkung der drei Töchter an die Mutter? Vielen Dank.
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