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Übertragung einer Halle,Verbindlichkeiten,Veräußerungsgeschäft,§ 7 ErbStG

Die Eltern eines Mandanten haben 2014 eine Halle aus einer Zwangsversteigerung gekauft und finanziert und diese an den Sohn vermietet. (Der Sohn hat sie nicht selbst direkt gekauft, da er das Darlehen nicht bekommen hat.) Der Sohn mietet die Halle im Ganzen und vermietet sie weiter: z.T. für die eigene GbR (SBV) und den Rest an diverse Mieter (Lagerflächen, Probenräume etc. (V+V)). Nun soll die Halle an den Sohn mit allen Verbindlichkeiten übertragen werden. Sie gehört beiden Ehegatten, und in den letzten zehn Jahren haben keine Schenkungen mehr stattgefunden. Ich denke, nach Abzug der Verbindlichkeiten sollten wir innerhalb der Freibeträge von insgesamt 800.000 € liegen, so dass wir mit der Schenkungsteuer kein Problem bekommen. Überlegungen: 1. Bekommen wir mit der Zehn-Jahres-Frist ein Problem, da auch die Verbindlichkeiten übertragen werden? 2. Ergibt es in irgendeiner Weise Sinn, eine GmbH ins Spiel zu bringen, in die entweder die Eltern die Halle einbringen (Privatvermögen) und dann die GmbH übertragen, oder aber der Sohn gründet die GmbH und legt die Halle dort direkt ein? 3. Welche Fallstricke übersehe ich noch?
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