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Grundstück,Kaufpreis,BewG § 198

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat nach Tod seiner Tante am 28.02.2022 eine von der Tante bewohnte Immobilie geerbt. Diese wurde mit Kaufvertrag vom 16.06.2023 veräußert (an Fremde Dritte). Wie ist die Immobilie zu bewerten? Kann/ muss hier der Kaufpreis angesetzt werden? Vielen Dank
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