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Frankreich,Erbe

Deutscher Staatsangehöriger, der bis 2010 in Deutschland lebte, ist nach Frankreich umgezogen. Seit dem Jahr 2011 liegt die Ansässigkeit in Frankreich. Im Jahr 2022 hat er durch Erbanfall Vermögen erworben. Der Erblasser ist in Deutschland ansässig. Beim erworbenen Vermögen handelt es sich zum einen um Immobilien in Deutschland und zum anderen um Guthaben auf einem Bankkonto/Depot. Wie ist der Fall aus erbschaftsteuerlicher Sicht zu beurteilen? Abwandlung 1: Es handelt sich nicht um einen Erwerb von Todes wegen, sondern um eine Schenkung. Gibt es in dem Fall Unterschiede? Abwandlung 2: Der Erwerber ist erst im Jahr 2020 nach Frankreich umgezogen. Welche Auswirkung hat die Ansässigkeit in Frankreich von nur kurzer Dauer? In welchem Zeitraum erfährt der Erwerber eine besondere Behandlung?
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