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Betriebsvermögen,Verwaltungsvermögen,Betriebsverpachtung

Sachverhalt: Vater V verpachtet sein Hotel (bisher = Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei V, Verpächterwahlrecht) an seine Tochter T1. Diese erzielt hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mitarbeiter werden im Hotel nicht beschäftigt. Der Vater stirbt im Jahr 2023. Erben sind nach der gesetzlichen Erbfolge (kein Testament) T1 zu 1/4, die weitere Tochter T2 des V zu 1/4 sowie die Mutter M zu 1/2. Der Wert der Immobilie beläuft sich auf rund 5. Mio €. Abwandlung: Der Vater hat die hälftige Immobilie 1/2 (=Hotel) im Jahr 2004 auf die Mutter übertragen. Eine Aufdeckung der stillen Reserven usw. erfolgte nicht, da dieser Sachverhalt weder dem Finanzamt noch dem Steuerberater vorlag. Frage: 1. Kann für die Übertragung des Betriebs an die Tochter T1 die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen § 13a, 13b ErbStG zumindest anteilig in Anspruch genommen werden? 2. Kann die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen § 13a, 13b ErbStG auch ohne Mitarbeiter (begünstiter Betrieb?) in Anspruch genommen werden? 3. Können T2 und die Mutter auf die Erbschaft verzichten (nur Hotel) d.h. Erbe des Betriebes ist ausschließlich T1 (=Steuerbefreiung für Betriebsvermögen)? 4. Könnten im Zuge der Erbausschlagung auch Ausgleichszahlungen von T1 an T2 erfolgen? 5. Ist bei der Abwandlung eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen möglich, d.h. Übertragung i Jahre 2004 als auch im Jahr 2023?
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