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Nießbrauch,aufschiebende Bedingung,Schenkung

Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt. Die Ehefrau von einem Mandanten ist verstorben. Beide haben bereits vor Jahren die Häuser auf die Kinder übertragen und ein Nießbrauch zurück behalten. Jetzt bekommt der letztlebende das Nießbrauch der Verstorbenen. 1. Bei einem Objekt hat die Ehefrau das alleinige Nießbrauch, da ihr das Haus gehört hatte. 2. Bei einem Objekt gehörte das Objekt beiden und 50% Nießbrauch geht auf den Ehemann über. Unsere Frage besteht eine Vermögensmehrung beim Ehemann, bei 1. und 2.,welche Erbschaftsteuerpflichtig ist? Der Wert wird dann neu berechnet auf den Todestag?
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