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Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht,Vermächtnis

Ein Mandant von uns ist Schweizer Staatsangehöriger und hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er besitzt jedoch Grundvermögen im Inland. Über dieses Vermögen wird er auf absehbare Zeit auch testamentarisch verfügen wollen. Wenn als Erben ebenfalls auch nur in der Schweiz ansässige Verwandte in Frage kommen, stellt sich u.E. das Problem, welche erbschaftsteuerlichen Folgen auf diese zukommen könnten. Einer vor kurzer Zeit ergangenen Entscheidung des BFH (v. 23.11.2022, II R 37/19) konnten wir entnehmen, dass nach Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (August 2015) bei einer vermächtnisweisen Zuwendung von in Deutschland belegenem Grundbesitz es darauf ankommt, welche Rechtswahl der Erblasser im Testament getroffen hat und wie eine ausländische Rechtsordnung zivilrechtlich ein Vermächtnis einstuft. Da für die Schweiz die EU-Erbrechtsverordnung ja grds. keine Bedeutung hat, geht unsere Frage dahin, wie eine Zuwendung inländischen Grundbesitzes im Vermächtniswege durch einen schweizerischen Erblasser vor dem Hintergrund des § 2 Absatz 1 Nr. 3 ErbStG sich auswirken würde bzw. ob von einer beschränkten Erbschaftsteuerpflicht insoweit auszugehen wäre.
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