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Forderung gegenüber dem Beschwerten auf Herausgabe,Vermächtnis Einkommensteuer?,Testamentsvollstrecker

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist Steuerberater mit Wohnsitz in Deutschland. Er erzielt sämtliche Einkünfte in DE. Er ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er ist jetzt als Vermächtnisnehmer in einem Testament bedacht. Gleichzeitig wird er aber auch als Dauer-Testamentsvollstrecker eingesetzt wofür er keine gesonderte Vergütung erhält. Sollte er die Vollstreckung nicht über 15 Jahre durchführen wird sein Vermächtnis um einen festen Betrag für jedes Jahr der Nichterfüllung gekürzt. Unterliegt das Vermächtnis der Einkommensteuer? Würde die Erbschaftsteuer angerechnet?
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