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Schenkungsteuer,Forderungsverzicht,Einlage

An der A-Holding GmbH ist A zu 100 % beteiligt. Die A-Holding GmbH hat eine 100%ige Tochter, die B-GmbH. Der Gesellschafter A gewährt der B-GmbH ein zinsloses Darlehen. Ab 1.1.2023 brauchen Darlehnsgewährungen ja nicht mehr verzinst zu werden. Frage: Handelt es sich bei dem Verzicht auf Zinsen um eine Schenkung (wenn ja, an wen?) oder um eine Einlage (bei wem?)? Wie wäre es , wenn das Darlehen von einem Dritten zinslos gewährt wird, der mit den einzelnen Gesellschaften nix zu tun hat?
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