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Sonderbetriebsvermögen,§ 13b ErbStG,Mitunternehmer

Folgender Sachverhalt liegt vor: An einer KG sind 1 Komplementär (80%) und 1 Kommanditist (20%) beteiligt. Der Komplementär hält 2 Immobilien in seinem SonderBV. Die KG fungiert als Besitzfirma (Betreibsaufspaltung) zu einer Betriebs-GmbH. Der Komplementär will seine beiden Immobilien nach § 6 Abs. 5 EStG in die KG zu Buchwerten einlegen. Dem Kommanditisten werden dadurch anteilig 20% an den Immobilien zugewandt. Ist diese Schenkung, da BV übertragen wird nach § 13b ErbStG begünstigt? Vielen Dank vorab.
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