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Bewertung gGmbH,Gemeinnützigkeit

1. Sachverhalt: – Alle Sachverhalte betreffen ausschließlich Deutschland, und alle Beteiligten sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. – A (Erblasser) hinterlässt seinem Kind B 49 % der Anteile an einer gGmbH (Anschaffungskosten = Nominalwert der Anteile) sowie eine Darlehensforderung gegenüber der gGmbH (Todestag: 14.07.). – B beabsichtigt, auf die Darlehensforderung zu verzichten und die Anteile an der gGmbH am 31.12. zu verkaufen, die Satzung der gGmbH sieht vor, dass bei Ausscheiden von Gesellschaftern nur ein Anspruch auf den anteiligen Nominalwert der Anteile besteht (sonstige Zuzahlungen der Gesellschafter existieren nicht). 2. Fragen: a. Wie ist der Anteil an der gGmbH für Zwecke der Erbschaftsteuer zu bewerten? b. Ist der Verzicht auf die Darlehensforderung als verdeckte Einlage zu klassifizieren, die die Anschaffungskosten des B an der gGmbH erhöht? c. Werden bei einem Verkauf der Anteile als Anschaffungskosten die ursprünglichen Anschaffungskosten des A herangezogen oder der Wert, mit dem die Anteile im Rahmen der Erbschaftsteuer zu bewerten sind?
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