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Vermächtnis,Fälligkeit

Im Erbvertrag haben sich die Ehegatten zu Alleinerben eingesetzt. Zugunsten der Abkömmlinge ist ein Zweckvermächtnis (Zweck: Abfindung wegen erflgter Enterbung, Ausnutzen der steuerl. FB) formuliert. Der Überlebende kann bestimmen, welcher Abkömmling etwas erhält, ggfls. die Höhe der Anteile, den Gegenstand der Erfüllung sowie innerhalb einer Frist von 5 Jahren den Zeitpunkt der Erfüllung. Wie ist steuerlich zu verfahren beim Tod des Erststerbenden, da der Überlebende ja noch völlig frei ist in seiner Entscheidung?
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