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LuF-Betrieb,Erbauseinandersetzung,schädliche Veräußerung

Mein Neumandant hat einen ehemals landwirtschaftlichen Betrieb (4 Geschwister, A, B, C, D) geerbt. Der Betrieb war vormals in der Höferolle. Der Hofesvermerk wurde gelöscht, weil zum Zeitpunkt des Erbfalls kein funktionierender landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden war. Nunmehr steht die Auseinandersetzung an. Eine Veräußerung soll nicht erfolgen. Gemäß Testament sind alle Geschwister erbberechtigt. Es besteht jedoch eine Absprache untereinander, dass Kind A den Betrieb erhalten soll. Die Geschwister B, C und D sollen abgefunden werden. Der Betrieb besteht aus einem Wohnhaus und aus Stallungen. Kann man unterstellen, dass es sich bei dem Wohnhaus um Privatvermögen handelt (Historie nicht bekannt)? Bei Zerschlagung des Betriebes würde eine Entnahme ins Privatvermögen erfolgen mit einer Steuerbelastung, die nicht zu tragen ist. Der Erbfall hat in 2019 stattgefunden. Ich denke an die Behaltensfrist von 5 Jahren ohne Veräußerung, so dass eine Aufteilung ohne Entnahme ins Privatvermögen erfolgen könnte. Ist diese Überlegung richtig? Welche Möglichkeiten sehen Sie, ohne Auflösung der stillen Reserven eine Aufteilung vorzunehmen?
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