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Schenkung,inkongruente Gewinnausschüttung,Grunderwerbsteuer

An einer GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft) sind Mutter (51%) und Tochter (49%) beteiligt. T hat die Anteile im Juli 2017 von M geschenkt bekommen. die 7-Jahres-Frist nach §13a(10) ErbStG ist noch nicht verstrichen. Die KG hät 100 % der Anteile an der Betriebs GmbH im Gesamthandsvermögen. Die KG erhält von der GmbH eine monaliche Pacht. Es liegt somit eine Betriebsaufspaltung vor. M+T beschließen im November 23 eine Gewinnausschüttung der GmbH i.H.v. 2 Mio €. Da die Ausschüttung überwiegend aus der Gewinnrücklage der GmbH aus den Jahren 2017 und früher resultiert, wird in der KG für die Ausschüttung eine Abweichende Gewinnverteilung vereinbart. M 1,5 Mio € T 0,5 Mio € Frage 1: stellen die 480 TEUR die M durch die abweichende Gewinnverteilung mehr bekommt eine Schenkung von T dar? zum 31.03.24 (abweichendes Wirtschaftsjahr) Schenkt T ihre 49% KG Anteile zurück an M. eine juristische Sekunde später schenkt M ihre 100% Anteile an ihre zweite Tochter (T2). Das Vermögen der KG besteht nur aus der verpachteten Immobilie (12 Mio) und den GmbH-Anteilen (8 Mio). Wir sind der Meinung, dass durch die Schenkungen mit der 100% Verschonung nach §13a (10) ErbStG keine ErbSt anfällt und auch keine Grunderwerbsteuer anfällt. Frage 2: Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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