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§ 3 Abs. 1 ErbStG,Hinterbliebenenversorgung,Witwenpension

A ist im Jahr 2022 verstorben. Seine Ehefrau B ist Alleinerbin geworden. B erhält zukünftig ein Hinterbliebenengeld aus einer betrieblichen Pension des Ehegatten in Höhe von mtl. 10.000 €. Die Pension des A wurde bisher nach § 22 Nr. 5 S. 1 in Verbindung mit Satz 11 EStG bei der Einkommensteuer besteuert. Ist es richtig, dass diese Pension bei der ErbSt-Erklärung unter dem Punkt Renten oder andere wiederkehrende Bezüge anzusetzen ist? In diesem Fall würde der Versorgungsfreibetrag zwar voll erhalten bleiben, die B müsste dann zukünftig für die Pensionsansprüche sowohl ESt als auch ErbSt bezahlen. Eine Minderung der Erbschaftsteuerlast könnte sie nur durch einen Antrag auf Jahresversteuerung nach § 23 ErbStG erreichen. Ist diese Annahme richtig? Wenn ja, kommt es dann nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung mit ErbSt und ESt?
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