Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 201 BewG,Bedeutung,Verschmelzung

Sachverhalt: Es geht um die Bewertung von Anteilen an drei Kapitalgesellschaften G1, G2 und G3 im Rahmen von Schenkungen eines Elternteils an einen direkten Nachkommen. Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Gegen Ende Dezember 2017 wurde ein Anteil an G1 verschenkt. Im September 2020 wurden Anteile an G2 und G3 verschenkt. Im Oktober 2020 wurden G2 und G3 rückwirkend zum 01.01.2020 auf G1 verschmolzen. Für das gesamte Geschäftsjahr 2020 wurde nunmehr nur ein Jahresabschluss G1 erstellt; Einzelabschlüsse für G2 und G3 existieren deshalb für 2020 nicht. Fragen: 1) Bei der Schenkung G1 im Jahr 2017: Ist für das vereinfachte Ertragswertverfahren das Wirtschaftsjahr 2017 „von Bedeutung“ nach § 201 (2) S. 2 BewG, so dass das gesamte Betriebsergebnis des noch nicht abgelaufenen Wirtschaftsjahres 2017 anstelle des drittletzten Wirtschaftsjahres einzubeziehen ist? Ist dafür relevant, dass der Schenkungsstichtag kurz vor Ende des Wirtschaftsjahres lag? Oder ist das Jahresergebnis 2017 „von Bedeutung“ nach § 201 (2) S. 2 BewG, weil die Leistung des Unternehmens erheblich gestiegen ist, dies aber im Rahmen einer allgemeinen Wachstumsstrategie des Unternehmens lag? 2) Beim vereinfachten Ertragswertverfahren Schenkungen G2 und G3 (2020): Ist durch die Verschmelzung das Wirtschaftsjahr 2020 für die Ermittlung „von Bedeutung“ nach § 201 (2) S. 2 BewG, so dass das gesamte Betriebsergebnis des noch nicht abgelaufenen Wirtschaftsjahres 2020 anstelle des drittletzten Wirtschaftsjahres einzubeziehen ist? Wenn ja, wie ist das praktisch möglich, wenn aufgrund der Verschmelzung keine Jahresabschlüsse für die einzelnen Unternehmen für 2020 mehr vorhanden sind? 3) Beim vereinfachten Ertragswertverfahren Schenkungen G2 und G3 (2020): Wie sollen die Zu- und Abrechnungen seit dem letzten Bilanzstichtag 31.12.2019 vorgenommen werden, wenn aufgrund der Verschmelzung keine Jahresabschlüsse für 2020 für die einzelnen Unternehmen G2 und G3 mehr vorhanden sind?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen