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Berliner Testament,Vermächtnis

Im gemeinschaftlichen Testament eines Mandantenehepaars soll folgende Gestaltung vorgenommen werden: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu alleinigen, vollständig befreiten Vorerben ein. Zur Nacherbin wird die Tochter der Eheleute bestimmt, ersatzweise deren Abkömmlinge. Neben der Erbeinsetzung soll für den Eintritt des ersten Erbfalls ein Superzweckvermächtnis angeordnet werden, bei dem das Bestimmungsrecht dem überlebenden Ehegatten, mithin dem Vorerben, zugewiesen wird. Begünstigt ist als Vermächtnisnehmerin die Tochter. Ist die steuerliche Anerkennung der Zuwendungen an die Vermächtnisnehmerin als vom Erblasser stammend und insbesondere die Nutzung der Freibeträge nach beiden Elternteilen in dieser Konstellation ebenso gesichert wie in dem Fall, in dem der bestimmungsberechtigte Erbe Vollerbe ist, oder ergeben sich aus der Vor- und Nacherbschaft hier Besonderheiten, insbesondere aus den zivilrechtlichen Beschränkungen des Vorerben in Übertragung auf das Steuerrecht und aus § 6 ErbStG?
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