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Grundstück,Nutzungsüberlassung Dritte,originär gewerbliche Tätigkeit

In der A GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt) befinden sich mehrere Grundstücke, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an eine GmbH zur Nutzung überlassen werden. In den kommenden Jahren fällt die Betriebsaufspaltung weg, mit der Folge, dass keine erbschafsteuerliche Begünstigung mehr immer der Übertragung für die Grundstücke besteht. Innerhalb der A GmbH & Co. KG soll ein Hausmeister- und Gebäudeservice installiert werden, so dass ein originärer Geschäftsbetrieb entsteht, der mit der Überlassung der Grundstücke verzahnt ist, d.h. der Hausmeister- und Gebäudeservice wird hauptsächlich an dem Objekt erbracht, welches an die GmbH vermietet. Hierzu wird auch ausreichend Personal eingestellt, da es sich um eine größere Anlage handelt. Frage: 1.) Inwieweit führt die Installation des Gewerbebetriebs zu einer Steuerbefreiung nach §§ 13a,b ErbStG, so dass die Grundstücke erbschaftsteuerfrei übergehen können, bzw. anders gefragt: bleiben die Grundstücke trotz des originären Gewerbebetriebs Verwaltungsvermögen nach § 13b (1) Nr. 4 ErbStG?.
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