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Grundbesitzbewertung,Abschläge vom Bodenrichtwert,§ 179 BewG

Guten Tag und folgende Frage mit der Bitte um Beantwortung: es geht um die Bewertung einer Doppelhaushälfte mit rund 150 m² Wohnfläche. Das Grundstück ist sehr groß und schließt an eine Staatsstraße mit zwei Fahrbahnen an, die stark befahren ist (durchschnittliches Tempo in dem Bereich der Doppelhäuser 70 KMH). Das gesamte Grundstück hat 1940 m². Der Bodenrichtwert beträgt 1100 €/Quadratmeter. Der Grundstücksteil entlang der Staatsstraße ist ca. 60 m lang und darf auf eine Breite von 20 m nicht bebaut werden. Das Doppelhaus und die Garage sind also außerhalb dieser 20 m Entfernung von der Staatsstraße. Lärmschutzmaßnahmen wie ein Erdwall oder eine Lärmschutzwand sind nicht möglich, da dazu keine Genehmigung erteilt wird. Das Finanzamt argumentiert, dass für Freiflächen kirchlichen gemäß RB 179.2 Abs. 4 Erbschaftsteuerrichtlinien ein angemessener Abschlag zu machen sei, der nach Verwaltungsauffassung für Grünflächen einen Abschlag von 90 % für angemessen hält. Das Finanzamt möchte also für diese Fläche 110 €/Quadratmeter ansetzen. Der Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen beträgt 17 € pro Quadratmeter. Gibt es eine Möglichkeit/Begründung für einen höheren Abschlag (außer einem Gutachten, mit dem ein geringerer gemeiner Wert nachgewiesen würde)? Vielen Dank im Voraus für Ihre Begutachtung und einen schönen Tag noch
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