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Supervermächtnis,Erfüllung,Nachlass

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft bezüglich der Erfüllung von Vermächtnissen: Laut der Regelung in einem gemeinsamen Testament wird der Längerlebende als Alleinerbe des Erstversterbenden mit einem Vermächtnis beschwert, dass die Tochter Vermögenswerte in Höhe eines zum Zeitpunkt des Todes noch nicht ausgeschöpften erbschaft- bzw. schenkungssteuerlichen Freibetrages erhält. Der Längerlebende ist berechtigt, dieses Vermächtnis durch Geldzahlung oder durch Übereignung beliebiger Vermögensgegenstände aus dem Nachlass zu erfüllen. 1. Kann der Längerlebende dieses Vermächtnis z. B. auch durch eine in seinem Eigentum stehende Immobilie erfüllen? 2. Welcher Freibetrag ist hier anzuwenden? (Freibetrag im Verhältnis zum ursprünglichen Erblasser/Erstversterbenden oder im Verhältnis zum Längerlebenden?) Vielen Dank und viele Grüße Heinz Sprödhuber
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