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Schenkung,Ausführung,Rückdatierung

Die Mutter M hat drei Kinder. Sie ist zu 50% an einer grundstückverwaltenden GmbH & Co. KG beteiligt. Die Anteile sind im Privatvermögen der M und es werden jedes Jahr positive Jahresüberschüsse erwirtschaftet. M überträgt die Kommanditanteile an ihre drei Kinder zu gleichen Teilen zum 1.1.2022 gegen Gewährung des Vorbehaltsnießbrauchs. Wegen formaler Schwierigkeiten beim Notar und krankheitsbedingter Ausfälle findet die Beurkundung aber erst am 22.10.2022 statt. Allerdings steht im Vertrag ausdrücklich, dass die Übertragung der Anteile rückwirkend zum 1.1.2022 stattfindet. Frage: Zu welchem Stichtag hat die Bewertung der Anteilsübertragung für Zwecke der Schenkungssteuer zu erfolgen?
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