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Bewertung,Land- und Forstwirtschaft

Meine Anfrage beginnt mit einem Erbfall: Es werden Wälder vererbt und das Erbschaftsteuer-Finanzamt fordert die Erbschaftsteuer. Hierfür wird vom Mandanten ein Gutachten über die Wälder eingeholt, und dieses Gutachten wird an das Belegenheitsfinanzamt zur Bewertung weitergereicht. Es kommt ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts zum Todestag für Zwecke der Erbschaftsteuer, aber nicht mit dem Gutachterwert, sondern mit einem Wert unterhalb des Gutachters. Bei der Erläuterung wird ausgeführt: Eine Veräußerung oder Nutzungsänderung der hier bewerteten Wirtschaftsgüter innerhalb von 15 Jahren kann ggf. zur rückwirkenden Erhöhung des festgestellten Grundbesitzwerts führen (Liquiditätswert nach § 162 Abs. 3 und 4 und § 166 BewG). Meine Frage lautet: Warum nimmt das Finanzamt einen niedrigeren Wert als das Gutachten?
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