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Schenkung,Bewertungszeitpunkt,GmbH-Anteil

Unser Mandant, die deutsche K-GmbH, ist zu 41 % an der deutschen A-GmbH beteiligt. Die A-GmbH wurde erst im Jahr 2021 gegründet und hat seitdem gering positive Geschäftsergebnisse erzielt. Unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns hätte sich ein deutlicher Verlust für beide Jahre ergeben. Es steht im Raum (es ist nicht sicher, aber wahrscheinlich), dass sich ein Investor an der A-GmbH beteiligt, wodurch sich eine Unternehmensbewertung in erheblicher Höhe für die A-GmbH ergeben würde, weil der Investor neben der nominellen Kapitalerhöhung ein erhebliches Agio in die Gesellschaft zahlen soll. Ohne den neuen Investor ist die Gesellschaft wahrscheinlich insolvent. Der weitere Gesellschafter B der A-GmbH glaubt an die Beteiligung des Investors nicht und möchte seinen Kapitalanteil vor der Beteiligung des Investors zum Nominalwert an unseren Mandanten, die K-GmbH, veräußern. Es stellt sich nun die Frage, ob es sich hier um eine Schenkung handeln kann, wenn die K-GmbH die Kapitalanteile zum Nominalwert kauft, obwohl kurze Zeit später (maximal vier Wochen) durch den Investor eine erheblich höhere Bewertung des Unternehmens feststeht. A-GmbH (bzw. der alleinige Gesellschafter) und B sind keine nahestehenden Personen.
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