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Vorbehaltsnießbrauch,Unterbrechung,§ 7 ErbStG

Der Steuerpflichtige O hat 2022 seiner Tochter eine Immobilie geschenkt. Dabei hat er sich den Nießbrauch vorbehalten. Da die Tochter jetzt allerdings für einige Zeit kein Einkommen hat, möchte er ihr die Miete aus dem geschenkten Objekt zukommen lassen und würde hier auf den Nießbrauch zeitweise verzichten. Es handelt sich nur um einen Verzicht für ca. 5 Jahre, danach soll die Mietzahlung wieder an O fließen. Während eine Unterbrechung des Nießbrauchs zivilrechtlich kein Problem sein dürfte, sehen wir hier steuerrechtlich ein Problem Wir gehen davon aus, dass mit dem Verzicht für einige Zeit zu Gunsten der Tochter der Vorbehaltsnießbrauch wegfällt und es sich um eine Schenkung des Nießbrauchrechts an die Tochter handelt. Weiterhin gehen wir davon aus, dass – falls tatsächlich später der Nießbrauch wieder auflebt – hier sogar ein Zuwendungsnießbrauch der Tochter vorliegt und erneut Steuer entstehen könnte. Sehen Sie dies ebenso oder sehen Sie eine Möglichkeit, dass der Nießbrauch für einige Jahre unterbrochen wird? Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
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