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Zugewinnausgleich,Berechnung,Versorgungsbezüge,§ 5 ErbStG

Wenn Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, kann dann bei der Erbschaftsteuererklärung pauschal der Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt werden ? Oder muss das jeweilige Anfangsvermögen, wenn ggf. auch gering, ermittelt werden ? Weiterhin: Ist es richtig, dass eine Rente aus einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse nicht zu den nicht steuerbaren Versorgungsbezügen gehört ?
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