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§ 13a ErbStG,Gleichzeitigkeit,Grundstück

Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge soll ein Anteil an einer gewerblichen Verpachtungs-GbR (Betriebsaufspaltung) unentgeltlich übertragen werden. Im Sonderbetriebsvermögen des Übertragenden befindet sich ein GmbH-Anteil von 45 % sowie das Bruchteilseigentum eines Grundstücks (50 %). Damit die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG sowie die Begünstigungen nach §§ 13a und b ErbStG sichergestellt sind, müssen die Übertragungen zeitgleich erfolgen. Die Notarin hat bedenken, dass eine zeitgleiche Übertragung gewährleistet ist, insbesondere ob die erforderliche Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz für eine gleichzeitige Übertragung von dem Grundbesitz und den Gesellschaftsanteilen hinderlich ist, da der Vertrag insoweit erst mit Erteilung der Genehmigung rechtswirksam wird. Meiner Ansicht nach ist die Gleichzeitigkeit gewährleistet, wenn der GbR Anteil sowie das SBV in einem Notarvertrag ohne aufschiebende Bedingung übertragen werden. Damit die Grundstücksübertragung ausgeführt gilt, muss in dem Vertrag die Auflassung beurkundet sein, der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch bewilligt haben und der Beschenkte darf von der Eintragungsbewilligung Gebrauch machen. Sind hier noch weitere Vereinbarungen notwendig, damit die Gleichzeitigkeit gewahrt wird?
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