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Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren,Fiktiver Unternehmerlohn

Folgender Sachverhalt: Unser Mandant hält 70% an einer GmbH. Diese Anteile werden im SBV einer GbR gehalten (Betriebsaufspaltung). Zum 01.04.2022 wurden an die 2 Kinder jeweils 15% (in Summe also 30%) der Beteiligung schenkungsweise Übertragen. Im Jahr 2021 (25.10.2021) wurde durch die GmbH ein Grundstück angeschafft (aus vorhandenen Bankguthaben der Gesellschaft bezahlt) welches mit einer Halle bebaut werden soll, die ausschließlich von der GmbH genutzt wird. Nun meine Fragen: 1. Muss bei der Ermittlung des Wertes des Betriebsvermögens nach vereinfachtem Ertragswertverfahren der Wert dieses in 2021 angeschafften Grundstücks nach § 200 Abs. 2 oder 4 BewG mit dem gemeinen Wert berücksichtigt werden? 2. Gibt es eine Tabelle/Informationen mit der der angemessene Unternehmerlohn bei einer Gesellschaft bestimmt werden kann? Unser Unternehmen ist in der Branche Industrie/Produktion tätig, mit einem Umsatz zw. 2,5Mio-5,0Mio EUR und zw. 10 und 20 Mitarbeitern.
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