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Darlehenshingabe (fremde Dritte),Unverzinslichkeit,Schenkung,§ 7 ErbStG

Unser Mandant hat einem Dritten private Darlehen zu einem Zins von 3 % p.a. gewährt. Die Darlehensvereinbarung wurde in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet. Die Darlehensrückzahlung erfolgte fristgerecht. Weitere Zahlungen erfolgten nicht. Die Zinsen wurden von unserem Mandanten nicht eingefordert. Er verzichtete auf die Zahlung der Zinsen. Nunmehr stellt sich die Frage, ob diese Zinsen unserem Mandanten zugeflossen sind und eine Schenkung der Zinsen an den Dritten vorliegt.
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