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Testament,Bestimmungsrecht,§ 2065 BGB

Die Steuerpflichtige S erstellt momentan ihr Testament. S hat zwei Söhne. Die beiden Söhne sollen wirtschaftlich gleich gestellt sein. Der Sohn 1 bekommt die größere Wohnung. Diese wird er eigennutzen. Dadurch besteht beim Sohn 1 wenig Erbschaftsteuer. Der Sohn 2 bekommt eine kleinere Wohnung und muss zudem höhere Erbschaftsteuer bezahlen, so dass im ersten Schritt der Sohn 1 wirtschaftlich besser steht. Im Testament ist nun vorgesehen, dass die Erben berechtigt sein sollen, falls die kleinere Wohnung zum Ausgleich der Gleichstellung nicht ausreicht (was absehbar ist), den weiteren Nachlass für den Ausgleich heranzuziehen. Soweit dürfte die Regelung unproblematisch sein. Allerdings beabsichtigt die Erblasserin, nun noch eine Regelung einzufügen, wonach die Söhne auch eine anderweitige Verteilung vornehmen können, selbst wenn dann einer der Söhne benachteiligt ist. Damit wird den Söhnen quasi eine Option zur „beliebigen“ Verteilung des Erbes eingeräumt. Wir sehen dies steuerrechtlich problematisch, da es keine klare Regelung der Erblasserin ist. Wir sind der Auffassung, dass notariell eher eine klare Regelung gemacht werden sollte und die Söhne dann auf einzelne Teile verzichten können. Damit würde die Verfügung von der Erblasserin kommen und den Söhnen kein Optionsrecht lassen. Wie sehen Sie dies?
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