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Schenkung,Zufluss,Kontoinhaber

Unsere Kanzlei betreut ein Mandantenehepaar. Der Ehemann ist Eigentümer einiger Immobilien. Alle Grundstücke befinden sich im Privatvermögen. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge hat der Ehemann zwei Objekte auf seine Ehefrau übertragen. Beide Objekte werden zu fremden Wohnzwecken bzw. teilweise zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet bzw. verpachtet. Die Übertragung erfolgte ohne Vorbehalt des Nießbrauchs noch anderer Beschränkungen. Beide Mietobjekte waren zum Zeitpunkt der Übertragung mit restlichen Darlehensverbindlichkeiten belastet – grundsätzlich ein ganz normaler Vorgang. Jetzt kommen die Besonderheiten: 1. Übernahme der Darlehen: – Die Ehefrau war bisher bei der finanzierenden Hausbank noch nicht legitimiert. So hat die Bank umfangreiche Angaben zur Person angefordert. Dieser Bitte möchte der Ehemann nicht nachkommen. Die Darlehensannuitäten sollen weiterhin vom bestehenden Mietkonto (siehe Punkt 2.) belastet werden. 2. Mietkonten: – Bisher werden die Mieteinnahmen und Ausgabe aller Immobilien über dasselbe Mietkonto abgewickelt. Auf Wunsch unserer Mandanten soll dieses auch nach der Übertragung beibehalten werden. Das Konto lautet bisher ausschließlich auf den Namen des Ehemanns. Die Änderung in ein Und- bzw. Oderkonto ist ebenfalls nicht ohne bürokratischen Aufwand der Bank (siehe Punkt 1.) möglich. Beide Ehegatten haben im Rahmen einer Vereinbarung Folgendes beschlossen: Es wird festgehalten, dass die Ehefrau jederzeit auf ihr „Guthaben“ (Mieteinnahmen abzüglich Aufwendungen) zugreifen kann. Ebenso ist festgehalten, dass die bestehenden Darlehen auf den Namen des Ehemanns lauten, aber die Schuldnerin die Ehefrau ist. Mit Hilfe einer Nebenrechnung werden beide vorgenannten Punkte intern dokumentiert. Folgende Fragen stellen sich: 1. Ist der Zufluss der Mieten – für die Objekte der Ehefrau – auf das Mietkonto des Ehemanns als Schenkung zu würdigen? 2. Sind die Darlehenszinsen – für die Objekte der Ehefrau – weiterhin als Werbungskosten abzugsfähig? 3. Kann die getroffene Vereinbarung abhelfen?
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