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Personengesellschaft,Anwachsungserwerb,Bereicherung

Der Vater (Beteiligung 5 %) mit einem positiven Kapitalkonto von 400.000,00 € ist gestorben. Laut Gesellschaftsvertrag geht der Anteil des verstorbenen Gesellschaftsvermögens automatisch in den Besitz des verbleibenden Gesellschafters über. Der Wert des gesamten Architekturbüros beträgt ca. 6.000.000,00 €, der vererbte Anteil beträgt 300.000,00 € (für 5 %). Würde das bedeuten, dass der schenkungssteuerliche Wert 700.000,00 € betragen würde und darauf dann die Vergünstigungen nach § 13a ErbStG anzuwenden wären?
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