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Bewertung,Sachwertverfahren

Unsere Mandantin hat mehrere Grundstücke, und zwar mit Einfamilienhäusern, von ihrem Ehemann geerbt. Diese wurden nach dem Sachwertverfahren bewertet. Das Finanzamt bewertet im Bescheid diese Grundstücke nun nach dem Vergleichswertverfahren gemäß Immobilienpreisauskunft des Gutachterausschusses für Grundstücke, was deutlich ungünstiger für meine Mandantin ist. Kann ich mittels Einspruchs auf das Sachwertverfahren bestehen?
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