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§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG,Wohnungsrecht an Ehefrau

Ein Ehepaar bewohnt in Deutschland gemeinsam ein Familienheim mit einer Wohnfläche von 237 qm. Eigentümer ist der Ehemann zu 100 %. Beide Ehegatten haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, die Ehefrau hat ihren ersten Wohnsitz in Österreich, in Deutschland den zweiten Wohnsitz. Im Rahmen einer testamentarischen Verfügung soll die leibliche Tochter des Ehemanns das Alleineigentum an dem Familienheim erhalten. Die Ehefrau soll ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an dem Familienheim erhalten. Wie ist der Sachverhalt erbschaftsteuerlich zu beurteilen, wenn die Tochter zeitnah nach dem Erbfall ihren ersten Wohnsitz in dem geerbten Familienheim anmeldet und in das Familienheim einzieht?
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