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Löschung eines Nießbrauchsrechts bei Übertragung des Grundstücks,Ermittlung des Werts eines Nießbrauchsrechts

Meine Mandanten haben im Jahr 1995 ein unbebautes Grundstück erworben, AK 86.424,15 DM/44.187,97 €. Im Jahr 2004 wurde dieses unbebaute Grundstück an die beiden Söhne des Paars übertragen und ein Nießbrauch für meine Mandanten eingetragen. Im Jahr 2021 wurde das immer noch unbebaute Grundstück für 58.000 € an Dritte verkauft und im Notarvertrag das Nießbrauchsrecht aufgehoben. Nach Abzug aller Kosten blieben ca. 48.000 € vom Verkaufserlös übrig, welcher zu je 50 % an die Söhne ging. Kommt der Verzicht auf den Nießbrauch einer Schenkung gleich? Ist diese Schenkung anzeigepflichtig? Wie ermittelt man den Wert des unbebauten Grundstücks für die Höhe der Schenkung/den Verzicht auf den Nießbrauch?
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