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Verpachtung von Nicht-Landwirt,Stückländereien,Verschonung § 13a/b ErbStG

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Klärung des folgenden Sachverhaltes: Vater V hat über Jahre hinweg als Privatperson ca. 50 ha. landwirtschaftliche Flächen gekauft und an Landwirte verpachtet (Ackerflächen, Grünland, Forstflächen) Die Pachtverträge laufen alle kürzer als 15 Jahre. Die Grundstücke werden im Privatvermögen gehalten. Jetzt sollen diese Flächen dem Sohn S verschenkt werden. Fragen: Stellen diese Flächen unechte Stückländereien dar (Umkehrschluss § 160 Abs. 7 BewG) Erfolgt die Wertermittlung - als gesonderte wirtschaftliche Einheit- im vereinfachten Bewertungsverfahren nach R B 164 Abs. 9 EStR 2019? Stellen die unechten Stückländereien begünstigtes Vermögen im Sinne von § 13 b ErbStG dar? Stellen die Flächen auch kein schädliches Verwaltungsvermögen dar? Vater V hat keine Angestellten. Ist hierfür gem. § 13 a ErbStG die Regelverschonung 85% bzw. Optionsverschonung 100% (Behaltefrist von 5 bzw. 7 Jahre ist gegeben d.h. Veräußerung bzw. Verpachtung an Nichtlandwirte bzw. Umwidmung der Flächen erfolgt während dieser Zeit nicht) möglich? Stimmt es, dass im Falle der Veräußerung bei der Regelverschonung noch eine 10-jährige Frist lt. BewG existiert, die zu einer Nachversteuerung führen kann? Besteht diese Frist auch bei der Optionsverschonung? Stellt der Kauf landwirtschaftlicher Flächen im Privatvermögen und die unentgeltliche Übertragung an die Kinder unter Bezugnahme der obigen Erörterungen ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO dar? Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich Ihnen dankbar. Vielen Dank im Voraus.
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