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mittelbare Grundstücksschenkung,Festsetzungsbescheid,§ 13d ErbStG

Steuerpflichtige A zahlt an Tochter B unter den Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung 100.000 €. Das Lagefinanzamt ermittelt einen Grundstückswert im Rahmen des Vergleichswertverfahrens in Höhe von 200.000 €. Tochter B zahlt für die Immobilie insgesamt (inkl. der 100.000 € von der Mutter) 300.000 €. Frage: Das Lagefinanzamt (Feststellung des Grundbesitzwerts) nimmt keine Wertfeststellung der mittelbaren Grundstücksschenkung vor. Ist dies richtig? Wird also die Wertfeststellung der mittelbaren Grundstücksschenkung erst im folgenden Schenkungsteuerbescheid angegeben? Wird § 13d ErbStG auch erst im Schenkungssteuerbescheid berücksichtigt, wenn die Immobilie vermietet ist?
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