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§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG,§ 13b. Abs. 9 ErbStG

Wir haben eine Doppelstöckige Personengesellschaft Im BV der Mutter-GmbH & Co.KG werden neben den Anteilen an der Tochter GmbH & Co.KG für die Tochter betriebsnotwendige Grundstücke sowie Gesellschafterdarlehen gehalten. Im BV der Tochter werden ebenfalls Grundstücke gehalten. Darüber hinaus ist hier das Gesellschafterdarlehen als Verbl. passiviert. Der Unternehmer wünscht die Höhe des Darlehens zu reduzieren, sowie die Grundstücke in das BV der Mutter zu überführen. Zielsetzung der Grundstückstransaktion ist eine Enthaftung, Zielsetzung der Reduktion der Gesellschafterdarlehen ist die Reduzierung von Finanzmitteln im Sinne des ErbStG. Kann eine solche Transaktion zu schenkungsteuerlich problematischen jungen Finanzmittel führen?
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