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Vermächtnis,betagter Anspruch,§ 9 ErbStG

Ein Ehepaar hat zwei Kinder und ein Reihenhaus, das ihnen zu je 50 % gehört. Einer der beiden Söhne (Sohn A genannt), der auch selber bereits ein Kind hat, soll das Reihenhaus bekommen mit der Zielrichtung  erbschaftsteuerfrei im Hinblick auf die Regelung in § 13 Abs. 4 ErbStG/Immobilie unter 200 m², die dann zehn Jahre von dem Kind selbst bewohnt wird. Da die Konstruktion etwas schwierig ist, weil ja beide Ehegatten Miteigentümer sind, müsste in einem ersten Schritt der erstversterbende Ehegatte seinem überlebenden Ehegatten den halben Hausteil vermachen (auch erbschaftsteuerfrei, da der überlebende Ehegatte selber weiter das Objekt bewohnen wird). Der Sohn B, der ja im Gegensatz zum Sohn A die Immobilie nicht bekommen soll, muss einen Abfindungsbetrag in Geld bekommen. Gedacht ist an ca. 600.000 €, und idealerweise würde ein Teilbetrag, zum Beispiel 300.000 €, von dem zuerst versterbenden Ehegatten vermächtnisweise dem Sohn B versprochen werden, Fälligkeit aber erst in dem Zeitpunkt, in dem der überlebende Ehegatte stirbt und somit die Immobilie frei wird für den Sohn A (Hintergrund: Sohn A kann dann seine ihm jetzt gehörende Immobilie verkaufen und daraus den Sohn B auszahlen). Würde vermächtnisweise der Sohn B beim Tod des erstversterbenden Ehegatten 300.000 € mit Fälligkeit beim Tod des Letztversterbenden erhalten, gibt dies schenkungsteuerlich/erbschaftsteuerlich ein Problem? Das Ganze würde in einem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute geregelt, in dem beim Tod des ersten Ehegatten der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird und vermächtnisweise der Sohn B die Zahlung der 300.000 €, Fälligkeit bei Tod des Letztversterbenden, erhält und als Schlusserbe der Sohn A eingesetzt wird (unter der Voraussetzung, dass er keine Pflichtteilsansprüche beim Tod des ersten Ehegatten geltend macht), der dann auch noch im Schlusserben-Fall an den Sohn B beispielsweise 300.000 € vermächtnisweise zahlen muss. Gibt es ein erbschaftsteuerrechtliches Problem mit der später erst fälligen Vermächtnisanordnung? Würde es helfen, wenn diese Vermächtnisanordnung verzinst wird? Zinssatz aktuell 3 %, Bewertungsgesetz immer noch 5,5 %? Wäre es eine Möglichkeit, den Geldbetrag gestaffelt zu bestimmen, also im ersten Jahr nach dem Tod des Erstversterbenden mit Fälligkeit Tod des Letztversterbenden 300.000 €, im zweiten Jahr dann 315.000 €, im dritten Jahr dann 330.000 € usw.?
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