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Rechtsverzicht,§ 25 ErbStG a. F.,Vermeidung der Doppelbesteuerung

Die verwitwete Oma O überlässt unter Nießbrauchvorbehalt zugunsten der O zu Lebzeiten und anschließend zugunsten ihrer Tochter T der Enkelin E ein Mehrfamilienhaus im Jahr 1993. O stirbt im Oktober 2019. T verzichtet zugunsten ihrer Tochter E auf das Nießbrauchsrecht im Jahr 2021. O hatte kurz vor ihrem Ableben im Juni 2019 noch die Schenkungsteuer mit dem abgezinsten Kapitalwert beim Finanzamt abgelöst. Steuerliche Folgen bei T und E? Kann die E die ursprüngliche festgesetzte Schenkungssteuer noch im Nachhinein korrigieren aufgrund des nach dem Ableben der O zum Entstehen kommenden bislang aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechts zugunsten der T oder ist mit der Ablösung der Schenkungsteuer durch O zum abgezinsten Wert der Schenkungsfall steuerrechtlich unabänderbar/nicht mehr korrigierbar?
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